Auf die Gefahr hin als Greenhorn bezeichnet zu werden, stelle ich folgende Frage:
Kann man rechtlich gebüsst werden wenn man eine Melodie von einem geschützten Song selber mit Synthie z.b. nachspielt?
Ich glaue eben, dass man dafür tatsächlich gebüsst wird. Allerdings frage ich mich, was einem Künstler das Recht gibt eine Melodie zu schützen? Vorallem da die meisten neuen Songs im 4/4 Takt sind, eine Oktave 8 ganze Töne hat und die Kombinationsmöglichkeiten in Bezug auf die Anzahl Musiker weltweit im Verhältnis extrem gering sind!
Das vollständige Werk eines anderen Musikers zu klauen wird zurecht gebüsst und das find ich korrekt so. Aber eine simple Tonabfolge?? Wtf! scheiss Kapitalismus